Allgemein:

Startseite

Bilder

Reisgerichte

Weine aus dem Veneto

Gütesiegel

Das Gütesiegel D.O.P.,


das die Abkürzung für “Denominazione di Origine Protetta” ist und zu Deutsch “geschützte Herkunftsbezeichnung” bedeutet, ist das Prädikat für die Erzeugnisse, die sehr eng an eine Region oder an ein geografisches Gebiet, deren Namen sie tragen, gebunden sind.

Ein Produkt, das diese Auszeichnung tragen möchte, muss zwei grundlegende Bedingungen erfüllen: Die Produktion der Rohstoffe und ihre Umwandlung bis zum Endprodukt müssen vor Ort erfolgen, d.h. in dem Gebiet, dessen Namen sie übernehmen. An zweiter Stelle müssen die Produktqualität und –eigenschaften ausschließlich auf das Herkunftsgebiet zurückzuführen sein. Unter Herkunftsgebiet ist die Gesamtheit von menschlichen und natürlichen Faktoren zu verstehen, wie das Klima, die Bodenbeschaffenheit und die Bearbeitungsmethoden.

Das Gütesiegel I.G.P.,


das die Abkürzung für “Indicazione Geografica Protetta” ist und zu Deutsch “geschütztes Gebietsprodukt” bedeutet, wurde mit der EG-Verordnung 2081/92 eingeführt. Es trägt den Namen einer Region oder einer geografischen Gegend und gibt an, dass ein landwirtschaftliches Produkt oder Lebensmittel aus diesem Gebiet stammt.

Mit diesem Prädikat wird gewährleistet, dass die Qualität, der Ruf oder jedes weitere spezifische Merkmal auf die geografische Herkunft zurückzuführen ist. Außerdem bescheinigt es, dass zumindest eine Phase, entweder die Produktion, Umwandlung oder Verarbeitung, im festgelegten Gebiet erfolgt. Deshalb bedeutet Igp eine lockerere Bindung zum Gebiet, die jedoch ausreicht, um die Besonderheit zu gewährleisten.